Der Rechnungshof der EU mahnt von den Mitgliedsstaaten und der Kommission mehr Fokussierung ein, um ein groß angelegtes Programm nicht zu einem Flopp werden zu lassen.
Es geht um nicht weniger als 43 Milliarden, die für ein zentrales Thema der Klimapolitik eingesetzt werden: die Energieeffizienz von Gebäuden. Wohnbauten wird der Verbrauch von knapp mehr als einem Viertel der Energie angerechnet. Hier die Effizienz zu erhöhen, ist ein entscheidender Punkt, um die Klimaziele der EU zu erreichen – oder eben diese Zeile zu verfehlen.
Es geht um 43 Milliarden
Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Rechnungshof (ECA) seine prüfenden Augen auf das Thema gerichtet. Geprüft wurde dabei der RRF (Recovery and Resilience Facility), der für die Jahre 2020 bis 2026 mit 43 Milliarden Euro dotiert war. Es handelt sich dabei um Renovierungsmaßnahmen, die aus dem Corona-Aufbaufonds der EU – der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) – gefördert werden.
Eine Rolle spielen auch die Gelder im Kohäsionsfonds, 2014 bis 2020 mit 18 Milliarden und 2021 bis 2027 mit 6,5 Milliarden Euro dotiert. Geld aus den Kohäsionsfonds kann zu Mitgliedsstaaten fließen, wenn es sich um Maßnahmen im Umwelt-Bereich und bei Umsetzung der „Trans Europäischen Netze“ (TEN) handelt und das jeweilige Mitgliedsland ein Pro-Kopf-BIP hat, das unter 90% des EU-Durchschnitts liegt.
Wird die Energie-Effizienz höher?
Der Rechnungshof schreibt dem Thema hohe Bedeutung zu, zumal Programme zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Mitgliedsländern aufgelegt sind. Die zentrale Fragestellung: Wie effizient wird dieses Geld eingesetzt und wie gut werden die Ziele – den Energieverbrauch zu senken – auch verfolgt und erreicht?
Der Schluss, den die Prüfer ziehen, ist eindeutig: „Insgesamt kommen wir zu dem Schluss, dass der RRF zwar umfassende Unterstützung für die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden bot, Schwächen in der Konzeption und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen jedoch das Ausmaß der tatsächlichen und kosteneffektiven Energieeinsparungen einschränken.“
„Nicht ausreichend überwacht“
Dies deshalb, weil vor allem Sanierungen mittleren Umfangs unterstützt wurden. „Die tatsächlichen Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen wurden nicht ausreichend analysiert und überwacht.“
Und dies, obwohl im Vorfeld die EU-Kommission die Bedeutung deutlicher Reduktionen des Energieverbrauchs (um etwa 60 Prozent) herausgestrichen hatte. Unerwähnt blieben allerdings umfassende Sanierungen; die von den Mitgliedsstaaten gewählten Maßnahmen zielten nicht auf solche Sanierungen ab.
Sofern kleinere und mittlere Sanierungen nicht auf höhere Energieeffizienz ausgelegt, so befürchtet der Rechnungshof das Enstehen von „Locked-In-Effekten“. Kritisiert wird von den Prüfern auch, dass es keine vergleichende Bewertungen von eingereichten Sanierungsprojekten gegeben habe. Dadurch sinke die Wahrscheinlichkeit, dass Projekte mit dem höchsten Einspar-Potenzial oder aber Haushalte mit dem größten Bedarf unterstützt werden. Das Geld werde häufig eher schnell statt strategisch sinnvoll ausgegeben.
Nicht dort, wo höchster Mehrwert liegt
„Die EU-Förderung zur Renovierung von privaten Wohngebäuden sollte vordringlich in Projekte mit dem größten Energiespar-Potenzial fließen. Wir haben jedoch allzu oft festgestellt, dass die Mittel aus dem Corona-Aufbaufonds dorthin gingen, wo sie am einfachsten auszugeben waren, und nicht dorthin, wo sie den größten Mehrwert bringen“, so Nikolaos Milionis, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war.
Zudem habe es die Kommission sowohl in der RRF-Verordnung als auch in den Leitlinien verabsäumt, klare Definitionen zu formulieren, was zu Inkonsistenzen in den nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplänen (NRRPs) im Rahmen des RRF führte. Es habe an ergebnisorientierten Zielen in Bezug auf die zu erzielenden Energieeinsparungen gefehlt.
Energieausweise allein nicht aussagekräftig
Als nicht zielführend habe es sich auch erwiesen, dass der Schwerpunkt auf die Energieausweise für Gebäude allein gerichtet habe. Der EU-Rechnungshof schätzt die in diesem Dokument enthaltenen Informationen zur Energieeinsparung „nicht zuverlässig, vergleichbar oder detailliert genug“, um für eine aussagekräftige Ergebniskontrolle eingesetzt werden zu können. Denn: Die Vorgaben der Mitgliedsstaaten haben den „Faktor Mensch“ zu wenig beachtet: Wie gehen die Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Energie-Haushalt um, was wird angenommen, was nicht? Das führe dazu, so der ECA, dass eine nicht unerhebliche Diskrepanz zwischen geschätzten und tatsächlichen Einsparungen klaffe.
Zudem wurde die Grenze zwischen öffentlich Gebäuden, Unternehmen und Wohnbauten verwischt: Die gemeldeten Informationen zu Energie-Einsparungen wurden aggregiert nach Brüssel gemeldet – und damit die Zielsetzungen des Programms vernebelnd, das ja auf Wohnbauten ausgerichtet ist.
110% refundiert
Es sei schließlich auch verabsäumt worden, dass auf Plausibilität und Vergleichbarkeit hin geprüft worden sei. So gibt es eine hohe Schwankungsbreite bei den Kosten pro eingesparter Energieeinheit. Es gab keine Überprüfung der Energieeffizienz von Einzelmaßnahmen. So gab es etwa in Italien „Superbonus“-Maßnahmen, die sowohl aus den RRF-Mitteln als auch aus italienischen Mitteln finanziert wurden – was dazu führte, dass 110% der Kosten abgedeckt waren. Für den Rechnungshof stellte dies eindeutig keine kosteneffiziente Verwendung von EU-Mitteln dar.
Vor kurzem hatte der EU-Rechnunghof die mangelnde Transparenz der Vergabe von RRF-Finanzierungen in einem Sonderbericht kritisiert; hier wurden Rumänien, Malta, Österreich und Lettland genau geprüft. Untersucht wurden außerdem Estland, Deutschland, Spanien, Frankreich, Niederlande und Bulgarien. Der Bericht „Rückverfolgbarkeit und Transparenz im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität“ wurde im April fertig gestellt; link am Text-Ende.
Schieflage: 108 vs. 3
Beim nunmehrigen Report der Prüfbehörde wurden insgesamt 111 Projekte in Belgien, Italien, Zypern und Litauen untersucht. Nur drei dieser Projekte hatten konkrete Vorgaben für die Steigerung der Energie-Effizienz.
- Vor dem Hintergrund all dessen lautet die erste Empfehlung, die Zielgenauigkeit der Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen. Konkret sollten umfassende Sanierungen in Angriff genommen werden (und nicht bloß das Tauschen von zum Beispiel Fenstern). Für wichtig erachten die Prüferinnen und Prüfer auch, dass klare Ziele für die Energieeinsparungen festgesetzt werden.
- Empfehlung 2: Die Kommission solle weitere Informationen zur Methodik des gemeinsamen Indikators 1 offenlegen. Zudem solle erläutert werden, wie sich dies auf die Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Einsparungen auswirkt.
- Notwendig sei auch, dass die Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden im Hinblick auf Kosteneffizienz bewertet wird. Aus dieser Bewertung sollen dann Schlüsse für die Weiterentwicklung solcher Programme gezogen werden. Also eine klare Abkehr vom offenbar praktizierten „Koste es, was es wolle“.
- Empfehlung 3: „Für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sollte die Kommission zur Verbesserung der Leistungsmessung von Energieeinsparungen Folgendes tun:
a) Verbesserung der Methodik für eine zuverlässige Berichterstattung über die durch Sanierungsmaßnahmen eingesparte Energie, insbesondere unter Berücksichtigung der Differenz zwischen den geschätzten und den tatsächlichen Energieeinsparungen;
b) Erhebung verlässlicher Informationen zu jeder relevanten Maßnahme über die erzielten Ergebnisse und die gezahlten Beträge (EU-, Mitgliedstaaten- und private Finanzierung).
Auffallend ist, dass der Rechnungshof sehr kurze Umsetzungsfristen setzt – bis Ende 2026, manchmal 2027 und nur einmal 2028.
Mehr:
- news330-link Kommentar: Kalte Dusche oder Wasser auf rechte Mühlen
- news330-link Geld für Karbonisierung: Rechnungshof kritisiert EU-Kommission
- news330-link EU-Rechnungshof: Zu viele Autos in den Städten
- web-link Juli 2026: Sonderbericht 20/2026 Verbesserung der Energieeffizienz von privaten Wohngebäuden durch die Aufbau- und Resilienzfazilität: Breite finanzielle Unterstützung, doch Schwächen im Fundament
- web-link April 2026: Sonderbericht – Rückverfolgbarkeit und Transparenz im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität





























































